Die Regeln
Veranstaltungsorte
Mitten im Herzen der Stadt findet im Frühling/Sommer der Flohmarkt auf der Bremer Bürgerweide statt. Die zentrale Lage und das charmante Ambiente verleihen dem Flohmarkt einen unvergleichbaren Flair.
Der Flohmarkt am Hansa Carré, Ecke Pfalzburger Straße, Ende Osterdeich, mit seinen überdachten Flächen, ist wetterfest und findet in der Regel in der Zeit von September bis Mitte April statt. Siehe aktuellen Terminplan.

Maurice und Peter, zwei alte Hasen auf der Bürgerweide.

Schön überdacht und somit immer trocken im Hansa Carré

Ein neues, altes Bild vom Flohmarkt
Jeden Sonntag ab 4.00 Uhr sind unsere Flohmärkte geöffnet. Bis spätestens 15.00 Uhr sind sie wieder zu verlassen. Wenn Sie als Händler verkaufen möchten, müssen Sie bis spätestens 8:00 Uhr einen Standplatz eingenommen haben.
Teilnahmebedingungen
Eine Anmeldung für den Flohmarkt im Voraus ist nicht nötig. Kommen Sie ganz einfach auf unser Gelände. Unser Personal weist Ihnen dann einen Standplatz zu und kassiert im Tagesverlauf die Standgebüren. Teilnehmen kann jeder private Anbieter.
Nicht gestattet ist:
- das gewerbsmäßige Anbieten und Verkaufen von Waren
- der Verkauf von Lebensmitteln, außer nach besonderer Genehmigung durch den Veranstalter, sowie durch das Stadtamt
- der Verkauf von Kühlschränken, Herden, Waschmaschinen, Schleudern, Wäschetrocknern, großen Möbeln, Autobatterien sowie Autoreifen
- der Verkauf von Waffen (im Sinne des Waffengesetzes), von Tieren und Pornographie
- der Verkauf von Fernsehgeräten, außer nach besonderer Genehmigung durch den Veranstalter
- der Verkauf von Pflanzen und Tieren, die geschützt sind durch das Artenschutzgesetz sowie durch das Naturschutzgesetz
- der Verkauf von Videokassetten, CD`s sowie Computerspiele, die gegen das Jösch / GjS /StGB verstoßen
Zulassungsbedingung
Die Zulassung erfolgt nur unter Anerkennung der Bestimmungen dieser Flohmarktordnung. Eine besondere Erlaubnis ist in der Regel nicht erforderlich.
WIR FREUEN UNS AUF IHREN BESUCH!






