Mitten im Herzen der Stadt findet im Frühling/Sommer der Flohmarkt auf der Bremer Bürgerweide statt. Die zentrale Lage und das charmante Ambiente verleihen dem Flohmarkt einen unvergleichbaren Flair.
Der Flohmarkt am Hansa Carré, Ecke Pfalzburger Straße, Ende Osterdeich, mit seinen überdachten Flächen, ist wetterfest und findet in der Regel in der Zeit von September bis Mitte April statt. Siehe aktuellen Terminplan.
Veranstaltungszeiten
Jeden Sonntag ab 4.00 Uhr sind unsere Flohmärkte geöffnet und enden um 14:00 Uhr. Händler haben das Gelände bis spätestens 15.00 Uhr wieder zu verlassen. Wenn Sie als Händler verkaufen möchten, müssen Sie bis spätestens 8:00 Uhr einen Standplatz eingenommen haben.
Auszug aus den Geschäftsbedingungen der Breminale GmbH
Eine Anmeldung für den Flohmarkt im Voraus ist nicht nötig. Kommen Sie ganz einfach auf unser Gelände. Unser Personal weist Ihnen dann einen Standplatz zu und kassiert im Tagesverlauf die Standgebüren. Teilnehmen kann jeder private Anbieter.
Nicht gestattet sind:
das gewerbsmäßige Anbieten und Verkaufen von Waren
der Verkauf von Lebensmitteln, außer nach besonderer Genehmigung durch den Veranstalter, sowie durch das Stadtamt
der Verkauf von Kühlschränken, Herden, Waschmaschinen, Schleudern, Wäschetrocknern, großen Möbeln, Autobatterien sowie Autoreifen, Teppiche.
der Verkauf von Waffen, auch historische, unabhängig von deren Funktionsfähigkeit.
der Verkauf von Tieren und Pornographie
der Verkauf von Fernsehgeräten, außer nach besonderer Genehmigung durch den Veranstalter
der Verkauf von Pflanzen und Tieren, die geschützt sind durch das Artenschutzgesetz sowie durch das Naturschutzgesetz
der Verkauf von Videokassetten, CD`s sowie Computerspiele, die gegen das Jösch / GjS /StGB verstoßen
das Hinterlassen von Müll. Der Standplatz ist sauber und müllfrei zu verlassen.
Zuwiderhandlungen können durch den Veranstalter mit Strafen bis zu 200 € geahndet werden.
Entsteht dem Flohmarktveranstalter durch Zuwiderhandlungen des Standbetreibers ein wirtschaftlicher Schaden, so ist der Flohmarktveranstalter berechtigt, Schadensersatz bzw. Kostenerstattung vom Verursachenden zu verlangen.
Zulassungsbedingung
Die Zulassung als Flohmarkthändler erfolgt nur unter Anerkennung der Bestimmungen dieser Flohmarktordnung. Eine besondere Erlaubnis ist in der Regel nicht erforderlich.