BREMINALE Veranstaltungs- und Vermarktungs GmbH

Standgebühren Woman - Auszug Geschäftsbedingungen



Stellen Sie sich unter Woman - Anmeldung Ihre Verkaufseinheit selbst zusammen:

Dies sind unsere Tarife:

Grundbeitrag für alle Teilnehmerinnen:
Für Sie und für jede Frau, die mit Ihnen in der Messehalle im Rahmen Ihrer Buchung teilnimmt, muss ein Grundbeitrag von jeweils 3 € gebucht werden.
Die Ihnen beim Aufbau helfenden Frauen, für die kein Grundbeitrag gebucht wurde, haben die Messehalle spätestens bis 10:00 Uhr wieder zu verlassen.
Helfende Männer sind frei.

Pflicht-Mindestbeitrag:
Ein Tisch (ca. 170 x 65cm)
incl. einem Stuhl (werden von uns gestellt)
33,-- €
Jeder weitere Tisch (wird von uns gestellt)
18,-- €
Jeder weitere Stuhl (wird von uns gestellt)
5,-- €
Den Platz für einen selbst
mitzubringenden Kleiderständer
(Höchstmaß 1,80m Frontlänge)
18,-- €

Beispiel: Sie buchen einen Stand und bringen Ihre Freundin mit:
Für 2 Frauen Grundbeitrag, 2 x 3,-- €
6,-- €
Ein Pflichttisch
33,-- €
Ein weiterer Tisch
18,-- €
1 weiterer Stuhl
5,-- €
1 Platz für Kleiderständer
18,-- €

Standgebühr
80,-- €

Auszug aus unseren Geschäftsbedingungen Stand 26.08.2026:

Das Mitbringen von eigenen Stühlen und Tischen ist nicht erlaubt.

Wir erlauben uns, bei Stornierung Ihrer Buchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 15,-- € pro Teilnehmerin zu berechnen.
Sie können Ihre Buchung bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn stornieren.
Bei einem kürzeren Zeitraum vor Veranstaltungsbeginn entfällt ein Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühren.

Kann eine Veranstaltung auf Grund von höherer Gewalt nicht stattfinden, wird bereits gezahlte Standgebühr nicht erstattet.

Die Standbetreiberin garantiert, dass die von ihr ausgestellten Waren, Standgestaltungen und Werbemittel keine gesetzlichen Schutzrechte (insbesondere Marken, Urheber-, Patent- oder Designrechte) Dritter verletzen. Die Standbetreiberin stellt die Breminale Gmbh als Veranstalterin der "Woman" sowie die Congress Bremen & Messe Bremen als Vermieterin der Messehallen von allen Ansprüchen Dritter, die auf einer Verletzung solcher Schutzrechte durch die Standbetreiberin beruhen, auf erstes Anfordern vollumfänglich frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung der Veranstalterin und von Congress Bremen & Messe Bremen. Liegt ein begründeter Verdacht oder ein behördlicher/gerichtlicher Titel oder eine Anzeige wegen einer Markenverletzung vor, ist die Veranstalterin berechtigt, die Entfernung der betroffenen Gegenstände oder die sofortige Schließung des verkaufstandes auf Kosten des Mieters zu verlangen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Miete ist ausgeschlossen.


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